Kartellverbot

Kartellverbot
Verbot von  Kartellen.
- Nach dem Kartellrecht zu unterscheiden: (1) Verträge zu einem gemeinsamen Zweck, gegen die sich das K. richtet; (2) sonstige Verträge, die ebenfalls grundsätzlich verboten sind. Art. 81 EG-Vertrag fasst beide Arten von Verträgen unter dem Begriff des K. zusammen.
- Ausnahmen vom K.: (1) Anmeldekartelle; (2) Widerspruchskartelle, wenn vom Bundeskartellamt innerhalb von drei Monaten kein Widerspruch erfolgt; (3) Erlaubniskartelle, wenn gesondert erlaubt.
- Vgl. auch  Deutsches Kartellrecht,  Gruppenfreistellungsverordnungen,  Europäisches Kartellrecht.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kartellverbot — Als Kartellverbot werden üblicherweise verkürzt diejenigen gesetzlichen Bestimmungen bezeichnet, die solche Beschränkungen des Wettbewerbs untersagen oder begrenzen, die ihren Ursprung in der Kooperation selbstständiger Unternehmen haben. Hierher …   Deutsch Wikipedia

  • Gruppenfreistellungsverordnung — Eine Gruppenfreistellungsverordnung ist eine Verordnung im Sinne von Art. 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU Vertrag) und ist als solche Bestandteil des – sekundären – europäischen Gemeinschaftsrechts. Durch… …   Deutsch Wikipedia

  • Legalausnahme — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Als Kartellverbot werden üblicherweise verkürzt diejenigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen — Basisdaten Titel: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Kurztitel: Kartellgesetz nichtamtl. Abkürzung: GWB Art: Bundesgesetz Geltungsbereich …   Deutsch Wikipedia

  • Firmengruppe — Unternehmensverbindung oder Unternehmenszusammenschluss bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener Unternehmen zu einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Interessengemeinschaft — Unternehmensverbindung oder Unternehmenszusammenschluss bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener Unternehmen zu einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Strategische Allianz — Unternehmensverbindung oder Unternehmenszusammenschluss bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener Unternehmen zu einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Unternehmensverbindungen — Unternehmensverbindung oder Unternehmenszusammenschluss bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener Unternehmen zu einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Unternehmensverbund — Unternehmensverbindung oder Unternehmenszusammenschluss bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener Unternehmen zu einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Unternehmenszusammenschluss — Unternehmensverbindung oder Unternehmenszusammenschluss bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener Unternehmen zu einer… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”